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  • Allgemeine Regeln Open or Close

    Regeln

    1. Arni: Beginnt der Unterricht auf die 2. Lektion, darf das Schulhaus erst in der Pause betreten werden. Wer zu früh ist, wartet in der Pausenhalle, beim Baum vor dem Kindergarten oder im Windfang.
    2. Landiswil: Die Schulhäuser dürfen erst beim Läuten betreten werden.
    3. Schülerinnen und Schüler tragen in den Unterrichtsräumen in der Regel Hausschuhe.
    4. Die grosse Pause verbringen wir grundsätzlich im Freien oder in der Pausenhalle.
    5. Das Verlassen des Schulhausareales ist verboten.
    6. Das Werfen von Gegenständen im oder gegen das Schulhaus ist nicht gestattet. Schneebälle werfen ist nur auf dem Rasenplatz erlaubt (Obergoldbach: Hartplatz).
    7. Während des Schulbetriebes müssen Fahrzeuge am dafür vorgesehenen Ort abgestellt bleiben.
    8. Mit Material und Gegenständen gehen wir sorgfältig um. Wer etwas beschädigt, meldet dies sofort der Lehrerschaft oder dem Hauswart.
    9. Wir pflegen einen anständigen Umgangston und tolerieren Gewalt nicht.
    10. Rauchen sowie Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen u.a. auch „Schnupf“ und „Snus“ sind verboten.

    Im Weiteren gelten die Verbotstafeln auf dem Areal sowie die Zimmer- und Klassenregeln.
    Beschluss SCHUKO September 2017

    Konsequenzen

    Verfehlungen gegen die Regeln zum Schulbetrieb werden mit Karten (Regelverstoss, Schülername,Klasse und Datum) dem Klassenlehrer mitgeteilt.
    Alle Regeln werden gleichwertig behandelt und es gibt keine Verwarnungen.

    Stufe Regelverstösse Massnahmen
    1 nach 3 KiGa: zusätzliche Aufträge zu Hause / Entzug von Lieblingsspiel
    1./2. Kl.: zusätzliches Ämtli
    3.-9. Kl.: Text abschreiben + Unterschrift der Eltern
    2 nach 6 Die Eltern werden über das wiederholte Fehlverhalten schriftlich informiert,
    SchülerIn muss nachsitzen
    3 nach 9 Gespräch mit Eltern, Klassenlehrkraft und SL
    4 nach 12 Beizug von Fachinstanzen bzw. –personen


    Die Summierung der Karten wird ¼-jährlich auf Null gesetzt (Schuljahresbeginn, Novemberferien, Beginn 2.Semester, Frühlingsferien). Die Regeln werden regelmässig, jedoch mindestens 1x pro Quartal in der Klasse thematisiert und besprochen.
    Die Umsetzung erfolgt mit den nötigen Informationen auf August 2012. Die Regeln zum Schulbetrieb und die dazugehörigen Konsequenzen sind Teil des 1. Elternabends auf allen Stufen.

  • Regeln im Umgang mit elektronischen Medien Open or Close

    SMARTPHONES und andere tragbare  elektronische Mediengeräte auf dem Schulareal


    Allgemeines

    Der Schule kommt im Rahmen ihres Auftrags auf dem Schulareal eine Anstaltsgewalt zu und kann entsprechend zeitlich und örtlich begrenzte eigene Verhaltensregeln aufstellen. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihren persönlichen Freiheitsrechten eingeschränkt.

    Personen auf dem Schulareal sollen geschützt werden und der Datenschutz gewährleistet sein.
    Erfolgen Tonaufnahmen, Fotografien und Filme von Personen und Handlungen gegen den Willen der Betroffenen, ohne explizites Einverständnis (bei Minderjährigen mit schriftlicher Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters), ist dies nach Schweizerischen Strafgesetzbuch Art. 179quater strafbar. Ebenso strafbar sind Bild- und Tonaufnahmen von Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tieren nach Art. 135.

    Die Schulkommission und Schulleitung legen daher für den Umgang mit tragbaren elektronischen Mediengeräten an unserer Schule  für Schülerinnen und Schüler folgende Regelung fest:

     

    Regelung

    • Während den Schulzeiten (Arni 07.25 -11.45 und 13.30 – 16.55 / Landiswil 07.45 – 12.00 und 13.45. bis 17.10) bleiben persönliche elektronische Mediengeräte auf dem gesamten Schulareal ausgeschaltet und weggelegt.
      • Power off
      • unsichtbar
    • In Ausnahmefällen/Notfällen kann die Lehrkraft eine temporäre Nutzung erlauben.
    • Bei Schulanlässen (Skilager, Schulreisen, Exkursionen usw.) entscheidet die leitende Lehrkraft, ob Smartphones und elektronische Mediengeräte ausgeschaltet bleiben bzw. wann sie eingeschaltet und benutzt werden dürfen.


    Konsequenzen

    • Bei Missachtung dieser Regelung wird das Gerät eingezogen und kann nur von den Eltern bei der entsprechenden Lehrkraft abgeholt werden.
    • Bei Missbrauch wird ein Strafverfahren eingeleitet.

    Inkraftsetzung

    Diese Regelung tritt per Beschluss der SCHUKO auf 22.4.2019 in Kraft und ersetzt vorangegangene Regelungen.

    HINWEIS: Die Verantwortung über den Inhalt der Handys von Kinder haben die Eltern. Als Schule empfehlen wir den Eltern, diesen regelmässig zu überprüfen und die Aufsichtspflicht wahrzunehmen, da die Geräte auch die Möglichkeit bieten, per SMS und Messengerdienste zweifelhafte (z.Bsp. pornografische) Inhalte herunterzuladen und zu verbreiten.
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